Elterninformation
Der laufende Schulbus
Schulbücher 2024/2025
Krankmeldung und Beurlaubung
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte umgehend vor Unterrichtsbeginn
- die Lehrkraft über den OSS-Messenger oder
- die Schule telefonisch: (06825) 47354 oder per Email:
und melden SIe Ihr Kind vom Unterricht ab. Wenn Ihr Kind den Unterricht wieder besuchen kann, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung (Muster) bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer nach.
Fehlt Ihr Kind länger als drei Unterrichtstage, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag in der Schule ein.
Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht ist wie folgt geregelt im § 9 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO), veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes
(1) Urlaub vom Besuch der Schule darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen.
(2) In den allgemeinbildenden Schulen ... wird Urlaub bis zu drei Tagen im Monat vom Klassenlehrer, bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter, darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde erteilt.
...
(4) Für die Erteilung von Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig, soweit nicht die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.
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